Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten Ihrer Weiterbildung

Weiterbildung setzt Veränderungsprozesse in Bewegung. Ein Bedarf an zeitlichen sowie finanziellen Ressourcen entsteht. Deswegen möchten wir Ihnen an dieser Stelle Unterstützungsmöglichkeiten für die Teilnahme an unseren Angeboten aufzeigen.

Gerne unterstützen wir Sie auch persönlich bei der Auswahl einer passenden Förderoption. Sie können uns hierzu per E-Mail oder telefonisch kontaktieren und einen unverbindlichen Informationstermin vereinbaren.

Hinweis

In der Regel sind Aufwendungen für Fort- und Weiterbildungen als Werbungskosten von der Steuer absetzbar.

Unser Angebot ist AZAV zertifiziert und zur Einreichung von Bildungsurlaub qualifiziert.

Förderung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses

• Sprechen Sie mit Ihrer/Ihrem Arbeitgeber*in. Auch sie profitieren von Ihrer Weiterbildung und beteiligen sich in der Regel an den Kosten.

• Schauen Sie auch in Ihren Arbeitsvertrag, häufig sind in diesem Weiterbildungsmodalitäten festgehalten.

• Bildungsurlaub

Einige Bundesländern bieten die Möglichkeit, Bildungsurlaub für Weiterbildungen in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall trägt die/der Arbeitgeber*in die Freistellung von der Arbeit.

In Hamburg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen können Arbeitnehmer*innen, die mindestens sechs Monate im Betrieb tätig sind, Bildungsurlaub beantragen. Es können fünf Tage pro Jahr (bei fünf Tagen Arbeit pro Woche) oder bei der Zusammenfassung von zwei Jahren zehn Tage Bildungsurlaub beansprucht werden. Eine Ablehnung ist möglich, wenn zwingende betriebliche Belange vorliegen oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer*innen aufgrund bestimmter Gesichtspunkte vorrangig zu behandeln sind.

Hinzu kommen folgende länderspezifische Regelungen, die in den o.g. Bundesländern für die Gewährung von Bildungsurlaub zu berücksichtigen sind:

Hamburg – Hamburgisches Bildungsurlaubsgesetz
• Die Mindestdauer der Weiterbildung beträgt einen Tag
• Ein Kurstag muss sechs Zeitstunden umfassen
• Der Bildungsurlaub muss spätestens sechs Wochen vor Beginn der Weiterbildung bei der/dem Arbeitgeber*in beantragt werden

Weitere Informationen finden Sie hier: https://bildungsurlaub-hamburg.de/g160

Niedersachsen – Niedersächsisches Bildungsurlaubsgesetz
• Die Weiterbildung muss mindestens an drei aufeinander folgenden Tagen stattfinden
• Es müssen täglich acht Unterrichtsstunden erteilt werden – am An- und Abreisetag reichen jeweils vier Unterrichtsstunden aus
• Mindestens vier Wochen vor Kursbeginn ist der Bildungsurlaub bei der/dem Arbeitgeber*in zu beantragen
• Maximal 50 Prozent der Mitarbeiter*innen pro Jahr haben einen Anspruch auf Bildungsurlaub

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.aewb-nds.de/bildungsurlaub/informationen/

Nordrhein-Westfalen – Arbeitgeberweiterbildungsgesetz
• In der Regel müssen die Kurse an mindestens fünf, in Ausnahmefällen an mindestens drei aufeinanderfolgenden Tagen oder eintägig in wöchentlichen Intervallen stattfinden
• Ein Kurstag muss mindestens sechs Unterrichtsstunden umfassen
• Die Weiterbildung darf maximal 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein
• Spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn muss der Antrag bei der/dem Arbeitgeber*in gestellt werden
• Bei Unternehmen mit weniger als zehn Mitarbeiter*innen besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub
• In Unternehmen mit zehn bis 50 Mitarbeiter*innen haben zehn Prozent der Arbeitnehmer*innen pro Jahr einen Anspruch auf Bildungsurlaub

Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.mkw.nrw/weiterbildung-und-politische-bildung/allgemeine-weiterbildung/arbeitnehmerweiterbildung

Allgemeine Informationen zum Bildungsurlaub – auch für andere Bundesländer – finden Sie hier: http://www.bildungsurlaub.de/infos_infos_46.html

Hinweis für Arbeitgeber*innen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Weiterbildungen von Mitarbeiter*innen vom Bund bezuschusst werden. Weitere Informationen können Sie beim Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit einholen.
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitgeber-service

Zusätzlich unterstützen einige Bundesländer Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*innen weiterbilden. Entsprechende Förderprogramme können Sie den nachfolgenden Internetseiten entnehmen:

https://www.iwwb.de/weiterbildung.html?seite=9
https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html

Förderung für selbständige Personen oder Arbeitnehmer*innen – Arbeitgeber*in unabhängig

Bildungsprämie

Mit der Bildungsprämie unterstützt der Bund Menschen sich individuell berufsbezogen weiterzubilden. Hierbei kann die Weiterbildung auch auf zukünftige Tätigkeiten ausgerichtet sein. Das Förderprogramm besteht aus zwei Bausteinen: dem Prämiengutschein und dem Spargutschein („Weiterbildungssparen“).

• Prämiengutschein

Für eine Weiterbildung können Sie einen Prämiengutschein in Höhe von 50 Prozent der Weiterbildungskosten bzw. maximal 500 Euro erhalten.

Voraussetzungen:
• Ihr zu versteuerndes jährliches Einkommen übersteigt nicht 20.000 Euro (bzw. 40.000 Euro für Verheiratete)
• Sie sind mindestens 15 Stunden pro Woche erwerbstätig oder befinden sich in Eltern- oder Pflegezeit
• Die Weiterbildung ist berufsbezogen
Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei der Bildungsprämien-Beratungsstelle

Der Prämiengutschein wird bei der Bildungsprämien-Beratungsstelle beantragt und ausgestellt.

Bitte beachten Sie, dass in den Bundesländern Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Schleswig-Holstein nur Weiterbildungen mit Kosten in Höhe von bis zu 1.000 Euro unterstützt werden. Es gibt in diesen Bundesländern aber weitere Förderprogramme, die auf Sie zutreffen können. Weitere Infos finden Sie hier: https://www.bildungspraemie.info/de/l-nderprogramme.php

• Spargutschein

Personen, die über Ansparguthaben im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes verfügen, können mit einem Spargutschein auf das Guthaben zugreifen. Es werden die Weiterbildungskosten entnommen ohne dass der Anspruch auf die Sparzulage verloren geht. Es kann auch das Ansparguthaben der/des Ehe- oder Lebenspartner*in verwendet werden.

Voraussetzungen:
Ansparguthaben im Rahmen des Vermögensbildungsgesetzes
Teilnahme an einem Beratungsgespräch bei der Bildungsprämien-Beratungsstelle

Der Spargutschein kann ebenfalls bei der Bildungsprämien-Beratungsstelle beantragt und ausgestellt werden. Des Weiteren sollten Sie mit Ihren Anlageninstitut klären, wie vorzeitige Entnahmen gehandhabt werden. Die zugrunde liegenden Vertragsbedingungen heben sich nicht durch den Spargutschein auf.

Ihre Bildungsprämien-Beratungselle in der Nähe und weitere Informationen finden Sie hier: https://www.bildungspraemie.info/

Förderung für arbeitssuchend/arbeitslos gemeldete und von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen

Für Sie besteht die Möglichkeit, Ihre Teilnahme an unserem AZAV zertifizierten Weiterbildungskurs „Systemisch – Integrative Sozialtherapie“ über den Bildungsgutschein zu finanzieren.

Bildungsgutschein

Die Kurskosten werden von der zuständigen Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter durch die Ausgabe eines Bildungsgutscheines getragen. Zudem können u.a. Fahrt-, Unterkunfts- und Kinderbetreuungskosten übernommen werden. Sie erhalten weiterhin Arbeitslosengeld, wenn ein entsprechender Anspruch besteht.

Voraussetzung: Die Weiterbildung ist notwendig, um….
• eine Arbeitslosigkeit beenden zu können.
• eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern.
• einen fehlenden Berufsschulabschluss zu erhalten. (hier eigentlich nicht relevant für Angebot)

Einen Bildungsgutschein können Sie in einem Beratungsgespräch bei der zuständigen Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter beantragen. Es handelt sich bei dieser Unterstützung um eine Ermessensleistung – es besteht kein Rechtsanspruch.

Wir empfehlen Ihnen vor Beantragung des Bildungsgutscheines ein Eingangsgespräch mit uns zu führen. In diesem stellen wir Ihnen ggf. eine Eignungsempfehlung zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter aus.

Wenn Sie ein Eingangsgespräch wünschen, vereinbaren Sie bitte telefonisch oder per E-Mail einen Termin mit uns.
Tel: 0201 8777374, E-Mail: info@das-institut.com

Ausführliche Informationen zum Bildungsgutschein finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

Förderung im Rahmen einer Rehabilitation

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

Für behinderte Menschen oder Menschen die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Ihrer bisherigen Berufstätigkeit nachgehen können, werden unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer notwendigen Weiterbildung getragen. Je nach individueller Lebenslage sind unterschiedliche Rehabilitationsträger wie u.a. die Agentur für Arbeit und die Rentenversicherung zuständig.
Bei der Agentur für Arbeit oder einer Reha-Einrichtung können Sie eine individuelle Beratung bezüglich der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/duesseldorf/berufliche-rehabilitation-teilhabe-am-arbeitsleben

Die wichtigsten Informationsquellen im Überblick:

Suchmaschine des Deutschen Bildungsservers für Weiterbildungsförderung:
https://www.iwwb.de/weiterbildung.html?seite=9

Agentur für Arbeit – Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben:
https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/duesseldorf/berufliche-rehabilitation-teilhabe-am-arbeitsleben

Agentur für Arbeit – Weiterbildungsförderung:
https://www.arbeitsagentur.de/karriere-und-weiterbildung/foerderung-berufliche-weiterbildung

Allgemeine Informationen zum Bildungsurlaub:
http://www.bildungsurlaub.de/infos_infos_46.html

Bundesministerium für Bildung und Forschung – Programme zur Weiterbildungsförderung:

Stand: Oktober 2020. Alle Angaben sind ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit.